Vakantiewoningen en appartementen in Cadzand

mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen:

Reservieren

Reservieren kann nur den Bewohner der Ferienwohnung. Reservieren kann nur der Familienhaupt oder seine Partner.

Der Mietvertrag ist nach Unterzeichnung bindend für den Mieter. Für den Vermieter ist der Mietvertrag nach Erhalt des vereinbarten Mietvorschusses bindend.

Bei Unterzeichnung des Mietvertrages wird eine Anzahlung von mindestens 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Der verbleibende Betrag der Mietsumme ist drei Wochen vor Ankunft fällig. Ist der Gesamtsumme beim Anreise, nicht von uns empfangen, wird vor der Schlüsselabgabe, abgerechnet.


Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis erhalten. Endreinigung ist nicht im Mietpreis erhalten.


Gruppe

Betrifft die Reservierung eine Anzahl von Personen die als Gruppe angemerkt werden können, dann ist derjenige der die Reservierung vornimmt verpflichtet, es der Vermieter zu melden. Gruppen sind ausdrücklich nicht erstattet.


familien

Betrifft die Reservierung eine Anzahl von Personen die als mehrere Familien angemerkt werden können, dann ist derjenige der die Reservierung vornimmt verpflichtet, es der Vermieter zu melden. Mehrere Familien zusammen werden nur zugelassen wenn Vermieter es gestattet.


Ankunft

Der Vermieter verpflichtet sich am vereinbarten Ankunftstag die Ferienwohnung im sauberen und ordentlichen Zustand zur Verfügung zu stellen.

Beschweren soll Mann sich sofort, doch spaetetens innerhalb von einer Stunde nach der Anreise.

Die Ferienwohnung kann am Ankunftstag zwischen 12 und 16 Uhr bezogen werden. Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, die Wohnung innerhalb dieses Zeitraumes zu beziehen, ist er verpflichtet den Vermieter rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit eine neue Zeit für den Empfang der Schlüssel vereinbart werden kann.

Die Zurverfügungstellung der Ferienwohnung an den Mieter geschieht durch Aushändigung des Wohnungsschlüssels. Der Schlüssel empfangen sie am verhuurburo Cadzand, und muss bei der Abreise beim Büro wieder abgegeben werden.

Der Mieter übernimmt die Ferienwohnung incl. des Inventars, es sei denn der Mieter reklamiert sofort beim Vermieter nach Bezug der Ferienwohnung.


Sorgfaltspflicht.

Der Mieter ist persönlich haftbar für die Verpflichtungen, die sich aus dem Reservierung und der Ferienwohnung ergeben. Nicht nachkommen diese Verpflichtungen kann annullieren des Mietvertrages als Folge haben, vor oder während der Aufenthalt.

Der Mieter darf die Ferienwohnung ausschließlich als Ferienwohnung benutzen. Der Gebrauch für berufliche oder betriebliche Zwecke ist nicht gestattet.

Die Weitervermietung an Dritte ist in keinem Falle erlaubt. Es dürfen nur so viele Personen in der Ferienwohnung wohnen und übernachten, als auf den Mietvertrag angegeben.

Der Mieter ist verpflichtet die Ferienwohnung und das enthaltene Inventar sorgfältig zu behandeln und sich entsprechend der allgemein geltenden Normen zu verhalten.

Sollte für die Ferienwohnung eine Hausordnung, die durch den Verband der Inhaber erstellt wurde, gültig sein, so ist diese Bestandteil des Mietvertrages und muss vom Mieter eingehalten werden. Die Hausordnung kann beim Vermieter eingesehen werden sofern sie nicht in der Ferienwohnung ausliegt.


Es ist verboten fürs Kochen und fürs Waschen andere Einrichtungen zu gebrauchen, als die, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt worden sind.

Es ist verboten durch übermäßigen Lärm die Mitbewohner zu belästigen.

Es dürfen alle nicht abgeschlossenen Räume der Ferienwohnung benutzt bzw. bewohnt werden. Mieter soll ein abgeschlossen Privatschrank oder Raum respektieren. Es ist nicht erlaubt, Inventar, Gartenmöbel oder anders, mit zu nehmen zu Strand oder um zu stellen.


Kamin

Mieter ist verpflichtet die Kamin sauber zu machen beim Abreise, leeren und saubermachen der Kamin gehört nie zur Endreinigung die das Büro eventuell machen kann.


Besuch

Besuch, Familie oder Freunde, dürfen ein Tagesteil bei Ihnen verbleiben, ausgeschlossen ist jedoch das Besuch übernachten bleibt.

Abreise

Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf des Mietvertrages die Ferienwohnung und das darin befindliche Inventar im sauberen und ordentlichen Zustand zurückzugeben. Er ist verpflichtet eine Grundreinigung durchzuführen. Die Grundreinigung beinhaltet die Reinigung der Böden, Betten, Schränke, der Küche, der Toilette und des Badezimmers sowie des Besteckes und des gesamten Geschirrs. Die Mülleimer sind zu entleeren und zu säubern, und Abfall muss in einem Müllsack im Müllcontainer deponiert werden. Sollte der Mieter die Ferienwohnung nicht saubergemacht verlassen, ohne dies zu melden, verpflichtet sich die Mieter sofort die Kosten für das Saubermachen, von der Vermieter gemacht, zu bezahlen. Vermieter kann ein Betrag für Kontrolle/ saubermachen fragen.


Kaution

Wenn der Vermieter dies verlangt, muss eine Kaution bezahlt werden. Die Kaution wird nur über dem Bankkonto innerhalb von drei Monaten zurück überwiesen, nachdem eventuell durch den Vermieter festgestellte Schäden, Beschädigungen oder Verluste, oder durch den Vermieter bezahlte Reinigungskosten abgezogen worden sind.


Haustiere

Der Mieter verpflichtet sich, zu melden ob ein Haustier mitgebracht wird. Ein Haustier ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Mieter ist haftbar für Belästigung oder schadet entstanden durch Haustiere. Es ist verpflichtet für Haustiere einen Flöhenband zu tragen.


Bettwäsche

Bettwäsche und Handtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden.


Allgemeines

Dem Mieter sind die Lage, die Einrichtung und den Zustand des Mietobjektes bekannt. Der Vermieter kann für Schäden oder Ausfallen von technischen Geräten wie Fernseher, Radio, Waschmaschine, Boiler, Heizung, usw., oder Stadtwerke, usw., nicht haftbar gemacht werden. In falle Störungen, von elektrische Geräte oder Energie, soll der Mieter dies unmittelbar an Vermieter melden. Mieter ist verpflichtet von Vermieter dafür beauftragte Personen zu zu lassen, damit Störungen, Beschwerde oder Reparaturen ausgeführt werden können.

Der Vermieter, oder ein Beauftragter des Vermieters, hat das Recht die Ferienwohnung zu üblichen Zeiten zu besichtigen.


Meldepflicht Schäden, Störungen und Beschwerde, Verlust der Hausschlüssel

Mieter soll alle Schaden, Beschädigungen, Störungen oder Vermissen sofort melden. Der Mieter muss alle durch ihn verursachten Schäden, Beschädigungen oder Verluste an Einrichtung und Inventar sofort ersetzen. Die Höhe des Schadens wird vom Vermieter im Auftrag des Eigentümers verbindlich festgelegt. Gleichzeitig werd Mieter von Vermieter verantwortlich gestellt für alle Verpflichtungen die er als Vermieter hat. Vermieter werd die gesetzliche Sinzen in Rechung bringen ab Tag der Förderung

Der Vermieter haftet nicht für Schäden als Folge von Diebstahl, Störungen, oder anderseits, Schäden am Eigentum des Mieters durch Unfälle des Mieters. Sollten Schäden durch die Schuld des Vermieters auftreten, so kann ein Schadenersatz nur in einem Umfang erfolgen, der durch eine übliche Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Verlust der Hausschlüssel soll direkt gemeldet werden beim Vermietungsbüro. Mieter haftet für alle Folgen der Verlust.


Auflösung des Vertrages.

Der Vermieter ist berechtigt den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, auch ohne richterliche Inverzugsetzung, wenn:

a) der vereinbarte Vorschuss nicht oder nicht rechtzeitig angezahlt wird, oder wenn beim Einzug in die Ferienwohnung nicht die völlige Mietsumme bezahlt ist;

b) der Mieter die Ferienwohnung vorzeitigt verlässt;

c) der Mieter die Ferienwohnung am vereinbarten Tag bis 18 Uhr nicht bezogen hat, ohne den Vermieter schriftlich davon in Kenntnis zu stellen, dass er die Ferienwohnung zu einem späteren Zeitpunkt beziehen wird;

d) wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag nicht ordentlich nachkommt.

Der Mieter ist in diesen Fällen schadenersatzpflichtig.

Die Entschädigung beträgt die Vermittlungsgebühren und:

15% des Mietpreises wenn der Rücktritt vom Vertrag mehr als drei Monate vor Beginn der Mietperiode erfolgt.

50% des Mietpreises, wenn der Rücktritt vom Vertrag zwischen einem und drei Monaten vor Beginn der Mietperiode erfolgt

85% des Mietpreises, wenn der Rücktritt vom Vertrag zwischen vier und zwei Wochen vor Beginn der Mietperiode erfolgt.

100% des Mietpreises, wenn der Rücktritt vom vertrag zwischen zwei Wochen und der Ankunftstag erfolgt.

Änderungen in der Reservierung werden immer mit ein neues Mietvertrag bestätigt. Ein neuer Mietvertrag macht dem alten Vertrag ungültig.


Annullieren

Annullierung Ihr Urlaub soll so schnell wie möglich telefonisch an Verhuurburo Cadzand gemeldet werden. Nachdem soll schriftlich bestätigt werden.