Feriënhäuser und Appartements in Cadzand Bad

Ihre Wohnung und das Finanzamt

Eine Kurzfassung der verschiedenen Möglichkeiten

Variante 1

Falls Sie eine Ferienwohnung an der Seeländisch-Flämischen Küste besitzen, werden Sie auch mit dem Finanzamt in kontakt kommen. In allgemeinen wird der Eigentümer einer Ferienwohnung sich für die Möglichkeit entscheiden, diese Wohnung in  "Box 3" als Privatvermögen zu versteuern. Das vermögen, das sie in  "Box 3" haben wird mit einer Forfaitierungsgeböhr von 1,2 % belastet. Die Forfaitierungregelung sorgt für einen einfach zu berechnenden Betrag.

Das Bedeutet, dass Kosten nicht abzugsfähig sind, aber z.b. alle Mieteinnahmen aus der Ferienwohnung steuerfrei sind und Sie die Vermögenssteuer schon bezahlt haben. Ein weiterer frosser Vorteil ist, dass beim Verkauf der Ferienwohnung die Wertsteigerung auch steuerfrei ist.

Variante 2

Bei Variante 2 entscheiden Sie sich für dieMöglichkeit steuerlich als kleinunterneher" betrachtet zu werden.

Neubau

Vor allem bei Neubauten scheint die Variante 2 eine ideale Möglichkeit, denn bei Neubauten zahlen Sie 19% MWSt auf den Anschaffungspreis der Ferienwohnung. Diese 19% können Sie dann in Abzug bringen. Sie müssen dann wohl die Ferienwohnung mindestens 10 Jahre in Ihrem Besitz halten. Wenn Sie innerhalb von 10 Jahren verkaufen, müssen Sie die MWSt nachträglich hezahlen und gleichzeitig wird die Wertsteigerung berechnet.

Wo die Variante 2 die günstigste Möglichkeit scheint, meinen wir, dass genau die Wersteigerung den grossen Gewinn bringt, dieser bleibt aber nur bei Variante 1 steuerfrei.